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Investitionsförderung

1. Förderung der gewerblichen Wirtschaft
Service Center können in Mecklenburg-Vorpommern bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) gefördert werden.

  • 1.1. Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft können mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten unterstützt werden.

2. Förderfähige Kosten
Grundsätzlich kann jeder Investor zwischen sachkapital- und lohnkostenbezogenen Zuschüssen wählen.

  • 2.1. Sachkapitalbezogene Zuschüsse beziehen sich auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Unter besonderen Voraussetzungen sind auch die Erwerbskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern förderfähig, soweit diese in der geförderten Betriebsstätte genutzt und nicht von verbundenen Unternehmen erworben werden.
  • 2.2. Bei lohnkostenbezogenen Zuschüssen gehören Lohnkosten, die für eingestellte Personen während eines Zeitraumes von zwei Jahren anfallen, zu den förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass es sich um an Erstinvestitionen gebundene Arbeitsplätze handelt.

Nach Einsicht in erste Konzepte erfolgt eine individuelle und detaillierte Förderberatung des jeweiligen Unternehmens. Bei der Antragstellung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ist die Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH Neuinvestoren gern behilflich. Außerdem pflegt sie fortwährende Kontakte mit den neu in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Unternehmen. Die Behörden in diesem Land arbeiten unbürokratisch und sind erfahren im Umgang mit dynamischen Entwicklungen und neuen Ideen.

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